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In Deutschland sind die Rahmenbedingungen
für private Arbeitsvermittlung
klar geregelt: Arbeitslose mit
Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt
können einen privaten Arbeitsvermittler
ihrer Wahl einschalten, z.B.
JUMP. Die Höhe des Gutscheinbetrages
richtet sich nach der Dauer
der Arbeitslosigkeit, entsprechend
hohe Kosten trägt bei erfolgreicher
Vermittlungsleistung das Arbeitsamt.
Für individuelle Beratungsleistungen,
z.B. Bewerbertraining, werden
separate Honorarvereinbarungen
zwischen JUMP und dem Arbeitsuchenden
getroffen. JUMP verpflichtet
sich jedoch gemäß Firmengrundsatz,
seine Klienten ausdrücklich
und in schriftlicher Form darauf
hinzuweisen; Arbeitgeber zahlen
für die Vermittlung nur im Erfolgsfall,
also bei Zustandekommen eines
Arbeitsvertrages.
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