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In Deutschland sind die Rahmenbedingungen für private Arbeitsvermittlung klar geregelt: Arbeitslose mit Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt können einen privaten Arbeitsvermittler ihrer Wahl einschalten, z.B. JUMP. Die Höhe des Gutscheinbetrages richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit, entsprechend hohe Kosten trägt bei erfolgreicher Vermittlungsleistung das Arbeitsamt. Für individuelle Beratungsleistungen, z.B. Bewerbertraining, werden separate Honorarvereinbarungen zwischen JUMP und dem Arbeitsuchenden getroffen. JUMP verpflichtet sich jedoch gemäß Firmengrundsatz, seine Klienten ausdrücklich und in schriftlicher Form darauf hinzuweisen; Arbeitgeber zahlen für die Vermittlung nur im Erfolgsfall, also bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages.